Delegierte

Die Delegierten werden durch die jeweiligen Gemeinden bestimmt. Pro Gemeinde wird jeweils ein Delegierter an die Delegiertenversammlungen entsandt. Die Stimmrechte pro Gemeinde werden auf Grund des Kostenverteilers gemäss Statuten festgelegt.

Auszug aus den Statuten:
§ 6
Jedes Mitglied bestimmt einen Delegierten. Dieser vertritt das Mitglied mit einer Stimme und zusätzlich pro 5 % am Kostenverteiler mit einer weiteren Stimme.

Die Stimmrechtsanteile jedes Mitgliedes werden nach jeder Amtsperiode gestützt auf den letzten Kostenverteiler neu festgesetzt.

Die Delegierten sind berechtigt, Akten des Verbandes einzusehen und dessen Anlagen zu besichtigen.